Mittwoch, 22. August 2012

100 Jahre altes eCommerce-Unternehmen sucht ehrenamtlichen Diskriminierer

Für den Bereich der Raumpflege suchen wir ab sofort eine alten, dynamischen Diskriminierer auf Ehrenamts-Basis.
Sie sind katholisch, dreimal verheiratet und würdigen gerne Gruppen oder Individuen herab? Dann bewerben Sie sich gerne per E-Mail: info@benachteiligungsgesetzmachtsmoeglich.de
Der Postweg ist ausgeschlossen.
In einem gruppenspezifischen Benachteiligungsgespräch möchten wir herausfinden, ob Sie für die ausgeschriebene Stelle/Stellin geeignet sind. Wir suchen einen Diskriminierer mit Migrationshintergrund. Körperlich belastbare Bewerber können wir aufgrund der großen Anzahl eingehender Bewerbungen leider nicht berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. David Discriminare
(Geschäftsführer)

Ich glaube ich spinne. Die vor Jahren eingeführten Gesetze zur Regelung der Gleichberechtigung bei Stellenanziegen sind doch unfassbar überzogen. Seit hunderten von Jahren existiert das Gesetz von Angebot und Nachfrage. Wenn der Bauer einen Erntehelfer braucht, möchte er zur Unterstützung seiner Arbeit einen kräftigen jungen Mann, der belastbar ist. Frauen sind für sein Essen zuständig. Ob diese Sichtweise ethisch korrekt ist oder nicht, sei erstmal dahin gestellt. Fakt ist, er will eine männliche Arbeitskraft. Das weiß er und dabei bleibt er. Warum, in Gottes Namen, soll er nun sein Gesuch so anpassen, dass sich auch Frauen bewerben können? Für den Bauer ist das Schreiben oder Äußern von unnötig erhöhten Absagen ein Mehraufwand. Auch die Bewerberin macht sich falsche Hoffnungen, geht davon aus, dass der Bauer tatsächlich Erntehelferinnen sucht.
Und am Ende haben Anbieter und Nachfrager, die sie in diesem Fall ja nur auf dem Papier sind, beide einen zeitlichen und emotionalen Mehraufwand. Und mit Zeit sind auch Kosten verbunden, von den Ausgaben für Bewerbungen mal ganz abgesehen.
Ist das effektiv? Ist das der größte allgemeine Nutzen? Die einzig glücklichen dieser Gesetze sind wohl deren Verabschieder und Alice Schwarzer.
Das Mitsenden eines Lichtbildes bei der Bewerbung ist keine Pflicht mehr. Ich kann mich nicht erinnern, jemals ein Produkt gekauft zu haben, dass ich nicht zumindest auf Bildern gesehen habe. Und mal ganz ehrlich, vetraut man einem Banker mit gefilzten Haaren, sieben Piercings und zwei Tunneln im Ohr? Nein. Und spätestens beim Bewerbungsgespräch wird der Begrüßungs- zum Abschiedshandschlag.
Also Gleichbehandlung und Benachteiligung hin oder her, irgendwo sollte man auch den Sinn einiger Beschlüsse hinterfragen und an Effektivität denken.


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